Die Landesregierung hat die Allgemeinverfügung zur Ausgangsbeschränkung an die Beschlussempfehlung des Bundes angepasst. Hier die Allgemeinverfügung vom 25. März 2020 zum Nachlesen.
Saarland verschärft Ausgangsbeschränkung
Sport im Freien ist jetzt nur noch mit einer weiteren Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, möglich. Neu ist im Saarland auch eine Regelung für Hotels, in denen Übernachtungen nur noch aus beruflichen oder „wichtigen persönlichen Gründen“ erlaubt sind.
Ab Donnerstag 26. März gilt im Saarland eine neue verschärfte Ausgangsbeschränkung. Unter anderem dürfen nur noch zwei Personen gemeinsam Sport im Freien betreiben. Foto: Pixabay