Öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Schiffweiler“
Gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler in seiner Sitzung am 27.05.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Schiffweiler“ beschlossen hat. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans westlich der Stennweilerstraße umfasst folgende Flurstücke:
199/1, 201/2, 198/1, 197/3,197/2, 197/4,
228, 229, 230,385/231, 386/231, 232, 233, 234, 235/1, 9/127 (Flurstücke, die nur teilweise im Geltungsbereich gelegen sind, werden kursiv dargestellt)
Der Geltungsbereich ist hierüber hinaus dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Anlass der Bebauungsplan-Aufstellung ist die Planung auf dem Grundstück ein Nahversorgungszentrum, bestehend aus einem Lebensmittelmarkt und einem Drogeriemarkt mit entsprechenden Stellplätzen und ergänzenden Nutzungen, zu errichten.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren aufgestellt.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes „Nahversorgungszentrum Schiffweiler“ werden folgende Planungsziele verfolgt:
- Entwicklung des vorhandenen Nutzungsspektrum als Sondergebiet mittels Bebauungsplan
- Sicherung und Optimierung der Erschließung
- Aufwertung des Ortsbildes durch die Nachnutzung der in Rede stehenden Flächen
- Schließung einer Versorgungslücke
- Schaffung von Arbeitsplätzen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planunterlagen zum Bebauungsplan, bestehende aus der Planzeichnung, Begründung, Textfestsetzung sowie den Gutachten
vom 02.07.2020 bis einschließlich 03.08.2020 zu den üblichen Dienststunden (montags bis mittwochs von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Schiffweiler, Bau- und Umweltamt, Zimmer 1, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Es wird wegen der derzeitigen Coronaproblematik sowie der Tatsache, dass das Rathaus aufgrund dessen für den Publikumsverkehr noch geschlossen ist, um Terminvereinbarung unter der Rufnummer 06821/678-25 bzw. 06821/678-18 gebeten.
Die Unterlagen können auch im Internet unter folgendem Link eingesehen werden:
https://firu.planungsbeteiligung.de/planungstraeger/list.asp
Des Weiteren können die Unterlagen auch per Mail unter der unten angegebenen Adresse angefordert werden:
m.braun@firu-mbh.de
Aus Gründen der Pandemiebekämpfung wird die Einsichtnahme in die Unterlagen im Internet empfohlen. Ihre Einsichtnahme- und Beteiligungsrechte vor Ort bleiben hiervon unberührt.
Während der o.g. Auslegungsfrist können Stellungnahmen auch persönlich im Rathaus abgegeben werden oder per Post bzw. per E-Mail an folgende Adresse gesendet werden: gemeinde@schiffweiler .de
Es wird gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Nahversorgungszentrum Schiffweiler“ gemäß § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB i.V. m. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Markus Fuchs
Bürgermeister