BEKANNTMACHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET
UND DER AUSLEGUNG ZUR FÖRMLICHEN BETEILIGUNG DER
ÖFFENTLICHKEIT GEM. § 3 ABS. 2 BAUGB
Einzelheiten über die Bekanntmachung der Gemeinde Schiffweiler können Sie hier herunterladen. Für Fragen steht Ihnen das Bauamt zur Verfügung.