Verpachtung des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes der Jagdgenossenschaft Stennweiler
Aufgrund der Bestimmungen des Saarländischen Jagdgesetzes (SJG) und der Satzung der Jagdgenossenschaft Stennweiler sowie des Beschlusses der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 26. November 2019 wird der gemeinschaftliche Jagdbezirk Stennweiler ab 01. April 2020 unter folgenden Bedingungen neu verpachtet.
Dauer der Verpachtung: 5 Jahre
Die Gesamtjagdfläche beläuft sich auf ca. 270 ha.
Die Verpachtung erfolgt im Wege der freihändigen Vergabe. Der Bieterkreis beschränkt sich auf jagdpachtfähige Personen, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Schiffweiler haben oder Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Stennweiler sind.
Eventuelle Schadensregulierungen erfolgen ausschließlich über den Pächter.
Ein Entwurf des Jagdpachtvertrages kann bei der Gemeindeverwaltung Schiffweiler, Ute Moro, Tel. 06821/67851, oder Ute.Moro@schiffweiler.de angefordert werden.
Eine Revierbesichtigung ist nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Jagdvorsteher Kurt Baltes, Tel. 06824/7962 (ab 18.00 Uhr) möglich.
Schriftliche Angebote werden von der Gemeindeverwaltung Schiffweiler, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler, in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk „Verpachtung Jagdbezirk Stennweiler“ bis spätestens
31. Dezember 2019
angenommen.
Kurt Baltes
Jagdvorsteher