Die Fütterung von Wildtieren ist verboten. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro belegt werden. Ziel dieses Verbots ist der Schutz der Wildtiere vor unsachgemäßer Fütterung, die ihrer Gesundheit schadet und das natürliche Verhalten der Tiere stören kann.
Insbesondere im Winter, wenn für Wildtiere nur begrenzt Grünfutter verfügbar ist, kommen immer wieder Menschen auf die Idee, die Tiere mit Brot oder anderen Nahrungsmitteln zu versorgen. Doch diese Art der Fütterung ist für die Tiere alles andere als artgerecht. Neben Brot werden häufig auch Küchenabfälle oder beliebige Pflanzen angeboten, ohne dass die Fütternden wissen, ob die Tiere diese Nahrungsmittel vertragen. Solche Fütterungspraktiken können zu schweren gesundheitlichen Problemen führen und das natürliche Fressverhalten der Wildtiere beeinträchtigen.
Das Verbot der Wildtierfütterung dient somit dem Tierschutz und soll dazu beitragen, dass Wildtiere auch weiterhin in ihrem natürlichen Lebensraum gedeihen können, ohne unnötigen Gefahren ausgesetzt zu werden. Spaziergänger und Naturfreunde werden dazu aufgerufen, sich an das Verbot zu halten und Wildtiere nur aus der Ferne zu beobachten.