Satzung über die Einteilung des Gebietes der Gemeinde Schiffweiler in Gemeindebezirke und die Mitgliederzahl in den Ortsräten

Aufgrund des § 12 i.V.m. den §§ 70 u. 71 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.06.1997 (Amtsblatt S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086,1087) hat der Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler in seiner Sitzung am 26. Februar 2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Gemeindebezirke

(1) Das Gebiet der Gemeinde Schiffweiler bleibt in 4 Gemeindebezirke eingeteilt.

(2) Die bisherigen Gemeindebezirke Heiligenwald, Landsweiler-Reden, Schiffweiler und Stennweiler bleiben bestehen. Die Gebiete dieser Gemeindebezirke entsprechen den bisherigen Gebieten (Grenzen der bis zur Gebiets- und Verwaltungsreform vom 1. Januar 1974 selbstständigen Gemeinden).

§ 2 Mitgliederzahl der Ortsräte

(1) Für jeden Gemeindebezirk ist nach § 71 KSVG ein Ortsrat zu bilden.

(2) Die Zahl der Mitglieder der Ortsräte in den Gemeindebezirken der Gemeinde Schiffweiler bleibt wie folgt bestehen:

  • Heiligenwald 11
  • Landsweiler-Reden 11
  • Schiffweiler 13
  • Stennweiler 11

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Satzung über die Einteilung des Gebietes der Gemeinde Schiffweiler vom 25. Februar 1999 außer Kraft.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Schiffweiler, den 27. Februar 2025

gez.
Cedric Jochum
Bürgermeister