Ordnungsamt Schiffweiler weist auf ordnungsgemäßes Gehwegparken hin

Immer wieder erreichen die Gemeinde Schiffweiler Beschwerden wegen „wildem“ Gehwegparken. Daher weist das Ordnungsamt der Gemeinde darauf hin, dass das Gehwegparken nur dort erlaubt ist, wo es ausdrücklich durch eine Beschilderung, die das Gehwegparken erlaubt, gestattet ist. Ansonsten müssen Fahrzeuge unter Beachtung der StVO auf der Straße geparkt werden.

Dass wildes Gehwegparken Auswirkungen auf andere und schwächere Verkehrsteilnehmer hat, zeigt nebenstehendes Foto.

Daher appelliert das Ordnungsamt Schiffweiler an die Vernunft von Autofahrern, beim Parken Rücksicht auf Rollstuhlfahrer sowie auf Personen mit Rollatoren und Kinderwagen zu nehmen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.