Gemäß § 101 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.Dezember 2023 (Amtsbl.I S. 1119) wird Folgendes bekannt gemacht:
In ihrer Sitzung am 19.12.2024 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" - aufgrund entsprechender Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses - den Jahresabschluss 2023 wie folgt festgestellt:
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresgewinn von 22.182,39 € ab.
Das Volumen der Vermögensrechnung in Aktiva und Passiva beläuft sich auf 55.856,33 € Dem Verbandsvorsteher sowie den am Anordnungsgeschäft Beteiligten wurde Entlastung erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss testierte mit Datum vom 28. November 2024 den folgenden uneingeschränkten Prüfungsvermerk:
Der Jahresabschluss des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" zum 31. Dezember 2023 wurde vom ehrenamtlichen Rechnungsprüfungsausschuss des Zweckverbandes geprüft. In die Prüfung wurden der Rechenschaftsbericht und der Anhang, die vorgeschriebenen Anlagen sowie die Inventur und das Inventar einbezogen.
Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz", Herr Markus Fuchs, ist für den Inhalt und die Ausgestaltung des Jahresabschlusses verantwortlich.
Aufgabe der Rechnungsprüfung ist es, auf der Grundlage der durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung festzustellen, ob der Jahresabschluss mit seinen Bestandteilen und den Anlagen den gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften entsprechen. Die Prüfung erfolgte nach pflichtgemäßem Ermessen risikoorientiert und unter Beachtung des Wesentlichkeitsgrundsatzes. Die Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" hat zu keinen Einwendungen (wesentlichen Beanstandungen) geführt.
Wir erteilen deshalb dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz" den folgenden uneingeschränkten Prüfungsvermerk:
"Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss 2023 einschließlich aller Bestandteile und Anlagen den gesetzlichen Vorschriften und den anderen anzuwendenden rechtlichen Bestimmungen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Zweckverbandes "Naherholungsraum Itzenplitz".
Schiffweiler, 28.11.2024
Tanja Sebastian
Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes „Naherholungsraum Itzenplitz“
Peter Holzer
Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes „Naherholungsraum Itzenplitz“
Matthias Reichert
Stellv. Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes „Naherholungsgebiet Itzenplitz“
Offenlegung
Gemäß § 101 Abs. 3 KSVG sind die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung öffentlich bekannt zu machen und der Jahresabschluss samt Rechenschaftsbericht sowie dem Prüfbericht des ehrenamtlichen Rechnungsprüfungsausschusses an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Die Einsichtnahme ist in der Zeit
vom 13.01.2025 bis einschließlich 25.01.2025
im Rathaus Schiffweiler, Rathausstraße 11 - Zimmer 308 - während den nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten möglich:
Montag bis Donnerstag | 07:30 - 12:30 Uhr |
Montag bis Mittwoch | 13:30 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 13:30 - 18:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Schiffweiler, 23.12.2024
Der Verbandsvorsteher
Cedric Jochum