Hecken, Bäume und Pflanzen müssen für die Verkehrssicherheit zurückgeschnitten werden

Im öffentlichen Verkehrsraum befinden sich oft Hecken, Bäume und andere Pflanzen, die in den Raum hineinragen und sich auf privaten Grundstücken befinden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass diese bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Die Gemeinde Schiffweiler möchte angesichts aktueller Ereignisse darauf hinweisen, dass alle Eigentümer von Grundstücken an Straßen, Geh- und Radwegen eine Mitverantwortung für die Verkehrssicherheit tragen.

Es ist notwendig, Hecken und Bäume über Gehwegen auf eine Mindesthöhe von 2,50 Metern zu kürzen. Über Fahrbahnen sollten sie bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 Metern zurückgeschnitten werden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass weder der Fahrzeugverkehr noch Radfahrer oder Fußgänger gefährdet werden. Diese Form- und Pflegeschnitte dürfen das ganze Jahr über durchgeführt werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass Hecken nicht auf den Stock gesetzt werden dürfen. Bevor mit dem Zurückschneiden begonnen wird, ist es ratsam, zu überprüfen, ob Vögel in der Hecke brüten oder andere Kleintiere dort ihren Nahrungsvorrat angelegt haben. Nur wenn sichergestellt ist, dass dies nicht der Fall ist, kann mit dem Schneiden begonnen werden. Es ist bundesweit einheitlich geregelt, dass Hecken, Gebüsche und Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht auf den Stock gesetzt werden dürfen.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gehört es auch, sicherzustellen, dass Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und ähnliche Einrichtungen nicht durch Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen verdeckt werden. Insbesondere die Straßenbeleuchtung spielt eine entscheidende Rolle für die Verkehrssicherheit.

Es ist auch wichtig zu bedenken, dass üppiges Pflanzenwachstum Müllfahrzeuge und Rettungsfahrzeuge mit ihren teilweise hohen Sonderaufbauten stark behindern kann. Besonders nach Regenfällen hängen nasse Äste oft weit nach unten und stellen eine Gefahr dar.

Die Beachtung dieser Vorschriften und Maßnahmen ist von großer Bedeutung, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Gefahren zu minimieren. Die Zusammenarbeit aller Eigentümer von Grundstücken an Straßen, Geh- und Radwegen ist dabei unerlässlich, um ein sicheres und angenehmes Verkehrsumfeld zu schaffen.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler wird in den kommenden Wochen Kontrollen bezüglich der ordnungsgemäßen Umsetzung durchführen. Diese sind notwendig um die Sicherheit des Verkehrs zu gewährleisten.