H A U S H A L T S S A T Z U N G des ZWECKVERBANDES ERLEBNISORT REDEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2 0 2 5

Aufgrund § 10 der Satzung des Zweckverbandes Erlebnisort Reden in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.12.2021 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1), § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit -KGG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 723), zuletzt geändert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), in Verbindung mit § 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat die Verbandsversammlung am 10.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt:

  1. im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                      464.500,00 €

dem Gesamtbedarf der Aufwendungen auf                                        629.869,00 €

dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf                                -165.369,00 €

  1. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                               0,00 €

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                 308.700,00 €

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf                                               308.700,00 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                          0,00 €

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                        0,00 €

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf                                                       0,00 €

§ 2

Kredite für Investitionen

Es werden keine Kredite für Investitionen veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000,- EURO.

§ 5

Allgemeine Rücklage

Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird auf 474.069,00 € festgesetzt.

§ 6

Umlage

Der Zweckverband erhebt Umlagen zur Deckung seines komplementären Finanzierungsbedarfs von seinen stimmberechtigten Mitgliedern gemäß § 13 der Verbandssatzung in Höhe von insgesamt 300.000 €.

§ 7

Stellenplan, Verwaltungsgeschäftsführung

Der Zweckverband hat gemäß § 8 der Satzung des Zweckverbandes eine Geschäftsstelle eingerichtet. Es gilt der von der Verbandsversammlung am 10.12.2024 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Geschäfts- und Kassenführung

Für die Abwicklung der Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Führung der Kassengeschäfte ist laut § 11 der Satzung des Zweckverbandes der Verbandsvorsteher verantwortlich. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch einen von der Verbandsversammlung zu bestellenden Abschlussprüfers.

Ottweiler, den 10.12.2024

DER VERBANDSVORSTEHER

       ( Sören Meng )

         L a n d r a t

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Genehmigungspflichtige Teile enthält die Satzung nicht. Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme im Landratsamt Ottweiler, Wilhelm-Heinrich-Straße 36, Zimmer 310, an Werktagen, außer samstags zu den Besuchszeiten öffentlich aus.

Ottweiler, den 21.01.2025

DER VERBANDSVORSTEHER

       ( Sören Meng )

         L a n d r a t