Aufgrund § 10 der Satzung des Zweckverbandes Erlebnisort Reden in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.12.2021 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1), § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit -KGG- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 723), zuletzt geändert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629), in Verbindung mit § 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119) hat die Verbandsversammlung am 10.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt:
- im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 464.500,00 €
dem Gesamtbedarf der Aufwendungen auf 629.869,00 €
dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf -165.369,00 €
- im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0,00 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 308.700,00 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf 308.700,00 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 0,00 €
§ 2
Kredite für Investitionen
Es werden keine Kredite für Investitionen veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Kredite zur Liquiditätssicherung
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000,- EURO.
§ 5
Allgemeine Rücklage
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird auf 474.069,00 € festgesetzt.
§ 6
Umlage
Der Zweckverband erhebt Umlagen zur Deckung seines komplementären Finanzierungsbedarfs von seinen stimmberechtigten Mitgliedern gemäß § 13 der Verbandssatzung in Höhe von insgesamt 300.000 €.
§ 7
Stellenplan, Verwaltungsgeschäftsführung
Der Zweckverband hat gemäß § 8 der Satzung des Zweckverbandes eine Geschäftsstelle eingerichtet. Es gilt der von der Verbandsversammlung am 10.12.2024 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Geschäfts- und Kassenführung
Für die Abwicklung der Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Führung der Kassengeschäfte ist laut § 11 der Satzung des Zweckverbandes der Verbandsvorsteher verantwortlich. Die Rechnungsprüfung erfolgt durch einen von der Verbandsversammlung zu bestellenden Abschlussprüfers.
Ottweiler, den 10.12.2024
DER VERBANDSVORSTEHER
( Sören Meng )
L a n d r a t
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Genehmigungspflichtige Teile enthält die Satzung nicht. Der Haushaltsplan 2025 liegt zur Einsichtnahme im Landratsamt Ottweiler, Wilhelm-Heinrich-Straße 36, Zimmer 310, an Werktagen, außer samstags zu den Besuchszeiten öffentlich aus.
Ottweiler, den 21.01.2025
DER VERBANDSVORSTEHER
( Sören Meng )
L a n d r a t