Begrünungssatzung der Gemeinde Schiffweiler: Was Sie wissen sollten

Nach einem langen Weg und intensiven Abstimmungen wurde die Begrünungssatzung (BGrüS) in der Sitzung des Gemeinderates am 29. November 2023 einstimmig verabschiedet. Nach weiteren Abstimmungen mit dem Landesamt für Umwelt- und Naturschutz und der Unteren Bauaufsichtsbehörde Neunkirchen im Frühjahr 2024, wurde die Satzung überarbeitet und lag dem Gemeinderat am 29. Mai 2024 erneut zur Abstimmung vor. Mit dem positiven Ausgang der Abstimmung konnte die Satzung am 27. Juni 2024 veröffentlicht werden und ist somit offiziell in Kraft getreten.

Die Begrünungssatzung wurde auf Wunsch der Fraktionen vom Umweltamt der Gemeinde Schiffweiler im vergangenen Jahr entworfen und in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltausschuss abgestimmt. Eine zentrale Rolle spielt in dieser Satzung die Begrünung von Frei-, Dach- und Fassadenflächen. Zudem zielt sie darauf ab, die Versiegelung des Außenbereichs bei neuen Bauvorhaben auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, um mehr begrünte Flächen zu erhalten oder sogar entstehen zu lassen.

Der Hintergrund der Satzung ist die zunehmende Versiegelung von Siedlungs- und Verkehrsflächen, auch in ländlichen Gebieten, und der daraus resultierende Verlust von Grünflächen. Diese Problematik hat bereits in mehreren Bundesländern zur Einführung grünordnerischer Festsetzungen in Bauverordnungen geführt. Das Saarland hat sich jedoch gegen eine landesweite Verordnung entschieden, weshalb solche Regelungen nun vermehrt auf kommunaler Ebene durch Satzungen umgesetzt werden.

Die Einführung der Begrünungssatzung ist von großer Bedeutung, da versiegelte oder geschotterte Flächen vielfältige negative Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Menschen haben. So kann Regenwasser schlechter versickern, was zu einer Überlastung der Kanalisation und einem erhöhten Risiko örtlicher Überschwemmungen führt. Zudem wird das urbane Klima durch solche Flächen negativ beeinflusst, insbesondere während Hitzesommern, da asphaltierte, betonierte oder geschotterte Flächen sich schneller und intensiver aufheizen und nicht zur Kühlung der Luft beitragen können.

Mit der Begrünungssatzung möchte die Gemeinde Schiffweiler mehr Grünflächen erhalten, die biologische Vielfalt in den Siedlungsbereichen fördern und positive Akzente für den Klima- und Umweltschutz setzen. Um die Bürger der Gemeinde Schiffweiler zu freiwilligen Maßnahmen zu ermutigen, wurde im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung auch der Fördersatz in der kommunalen Förderrichtlinie zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung („Aktion Wasserzeichen“) erhöht. Durch diese Förderrichtlinie können Bürger unter anderem den Rückbau bestehender, versiegelter Flächen finanziell fördern lassen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der neuen Bergünungssatzung:

Für wen gilt die Satzung?

Die Vorgaben der Satzung gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Gemeinde Schiffweiler auf einem Grundstück eine bauliche Veränderung vornehmen möchten.

Wozu werde ich bei einem neuen Bauvorhaben durch die Begrünungssatzung verpflichtet?

Die Satzung stellt Mindestanforderungen an die Begrünung der nicht überbauten Flächen, d.h. der Gartenflächen. Zudem werden je nach Art des Bauvorhabens Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung gemacht.

Darf ich auf meinem Grundstück eine Terrasse, ein Gartenhäuschen oder eine Garage bzw. Stellplatz errichten?

Ja. Es werden anderweitige, zulässige Nutzungen des Grundstückes weiterhin möglich sein. Stellplätze, insbesondere notwendige Stellplätze für Fahrzeuge sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weiterhin auf dem Grundstück zulässig. Im Vorgarten darf jedoch der befestigte oder geschotterte Bereich nicht mehr als die Hälfte der Fläche betragen.

Muss ich die bereits bestehende Schotterfläche in meinem Vorgarten jetzt entfernen lassen?

Nein. Jedoch sind Schotter- und Steingärten neben den optischen und ökologischen Nachteilen gar nicht so praktisch wie häufig angenommen wird und bereiten teilweise mehr Pflegeaufwand als begrünte Flächen. Sollten Sie in Erwägung ziehen, ihre versiegelte Fläche wieder durch Grünfläche zu ersetzen, könnte das Förderprogramm im Rahmen der Aktion Wasserzeichen ein zusätzlicher Anreiz darstellen. (Verlinkung Seite „Aktion Wasserzeichen“)

Was gilt, wenn mein Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes liegt, welches etwas anderes regelt?

Bestehende Bebauungspläne gehen der Begrünungssatzung vor, soweit diese Regelungen zur Begrünung beinhalten.

Was bedeutet eine fachgerechte Herstellung im Sinne der Satzung? Benötige ich eine Gartenbaufirma oder ähnliches?

Nein. Die Anlage der begrünten Fläche kann auch in Eigenregie vorgenommen werden, sie sollte jedoch art- und standortgerecht erfolgen. Nähere Informationen können der DINA 18916 (2016-06), sowie den FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen entnommen werden. Zudem steht das Team des NABU Schiffweiler interessierten Gartenbesitzer bei einer naturnahen Gartengestaltung zur Beratungsgesprächen gerne zu Verfügung (info@nabu-schiffweiler.de).

Weitere Informationen zu dem Thema unter folgendem Kontakt:

Bau- und Umweltamt Schiffweiler

Telefon: +49 06821 678 -22

E-Mail: