Aufhebung und Einebnung von Reihen-, Urnen-, Familien und Kindergrabstätten 2025

Aufhebung und Einebnung von Reihen- Urnen- Familienund Kindergrabstätten auf den Gemeindefriedhöfen in den Gemeindebezirken Heiligenwald, Landsweiler-Reden, Schiffweiler und Stennweiler

Gemäß den §§ 11 Abs. 1, 14 Abs. 4 und 27 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Gemeinde Schiffweiler vom 01.04.2016 in der zurzeit geltenden Fassung werden auf den Friedhöfen der Gemeindebezirke Heiligenwald, Landsweiler-Reden, Schiffweiler und Stennweiler aufgrund Zeitablauf der Ruhefristen folgende Grabstätten zur Einebnung aufgerufen:

Reihen/ Rasengräber

Belegungszeitraum bis einschließlich 1999

Kindergräber

Belegungszeitraum bis einschließlich 2009

Urnengräber

Belegungszeitraum bis einschließlich 2009

Familiengrabstätten

mit Nutzungsende im Jahr 2024

Die Angehörigen werden gebeten, die auf den Gräbern befindlichen Grabsteine, Kreuze sowie Einfassungen, Abdeckungen usw. bis zum  28. Februar 2025  zu entfernen, andernfalls erfolgt die Beseitigung der Grabanlagen durch die Gemeinde Schiffweiler.

Die Grabanlagen gehen ab dem gleichen Zeitpunkt in das Eigentum der Gemeinde Schiffweiler über.

Die zur Einebnung anstehenden Grabstätten werden zusätzlich durch Hinweisaufkleber markiert

Schiffweiler im November 2024

Der Bürgermeister
Cedric Jochum